{"id":1799,"date":"2020-05-18T05:27:58","date_gmt":"2020-05-18T05:27:58","guid":{"rendered":"http:\/\/3.126.155.61\/terms-and-conditions\/"},"modified":"2026-03-25T15:15:09","modified_gmt":"2026-03-25T13:15:09","slug":"allgemeine-verkaufsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/xometry.eu\/de\/allgemeine-verkaufsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Verkaufsbedingungen"},"content":{"rendered":"<h2>Einleitung<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die nachfolgenden Verkaufs- und Gesch\u00e4ftsbedingungen stellen s\u00e4mtliche vertragliche Bedingungen dar, welche die Xometry Europe GmbH, Rudolf-Diesel-Str. 11-13, D-85221 Hohenbrunn, eingetragen im Handelsregister B Amtsgericht M\u00fcnchen unter HRB 256172, vertreten durch ihren Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Dmitry Kafidov (nachfolgend \u201e<strong>XOMETRY\u201c<\/strong>) gegen\u00fcber ihren Auftraggebern verwendet und entsprechend einbezieht.<\/p>\n<p>Die nachfolgenden Verkaufs- und Gesch\u00e4ftsbedingungen sind verbindlich in der deutschen Sprache verfasst. Die englische oder jegliche andere \u00dcbersetzung dient nur Informationszwecken.<\/p>\n<h2>I. Verkaufs- und Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>1. Geltungsbereich und Vertragspartner<\/h3>\n<p><strong>1.1<\/strong>\u00a0Diese nachstehenden, allgemeinen Verkaufs- und Gesch\u00e4ftsbedingungen (nachfolgend \u201e<strong>Bedingungen<\/strong>\u201c) gelten f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge \u00fcber Lieferungen und Leistungen, welche die XOMETRY ihren Vertragspartnern bez\u00fcglich der Herstellung von individuell gefertigten Teilen aus Metallen oder Polymeren oder sonstigen Werkstoffen (nachfolgend\u00a0<strong>\u201eProdukte\u201c\u00a0<\/strong>oder \u201e<strong>Produkte<\/strong>\u201c) erbringt.<\/p>\n<p>Diese Bedingungen sind Bestandteil aller Vertr\u00e4ge, die XOMETRY mit ihren Vertragspartnern \u00fcber die Lieferung oder Leistung von Produkten schlie\u00dft, selbst dann, wenn sie nicht noch einmal gesondert vereinbart werden.<\/p>\n<p><strong>1.2<\/strong>\u00a0Vertragspartner der XOMETRY werden sowohl Verbraucher im Sinne von \u00a7 13 BGB, als auch Unternehmer im Sinne von \u00a7 14 BGB.<\/p>\n<p><strong>1.3\u00a0<u>Im Rahmen dieser Bedingungen werden im Falle eines Verkaufs an Unternehmer vereinzelt erg\u00e4nzende und\/oder abweichende Regelungen getroffen, die ausschlie\u00dflich Anwendung auf vorgenannte Unternehmer finden.<\/u><\/strong><\/p>\n<p><strong>1.4<\/strong>\u00a0Die vorliegenden Bedingungen gelten f\u00fcr alle (k\u00fcnftigen) Lieferungen und Leistungen, die XOMETRY f\u00fcr ihre Vertragspartner erbringt, und zwar ausschlie\u00dflich in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses g\u00fcltigen Fassung.<\/p>\n<p><strong>1.5\u00a0<u>Im Falle von Unternehmern gilt erg\u00e4nzend Folgendes:<\/u><\/strong><\/p>\n<p><strong>1.5.1<\/strong>\u00a0Eigene Einkaufsbedingungen und Gesch\u00e4ftsbedingungen der Vertragspartner finden keine Anwendung, auch dann nicht, wenn die XOMETRY einer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.<\/p>\n<p><strong>1.5.2<\/strong>\u00a0Der Ausschluss nach\u00a0<strong>Ziffer\u00a0I.\u00a0<\/strong><strong>5.1<\/strong>\u00a0gilt auch, wenn XOMETRY auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Gesch\u00e4ftsbedingungen des Unternehmers oder eines Dritten enth\u00e4lt oder auf solche verweist.<\/p>\n<p><strong>1.6<\/strong> Die Vertragspartner erreichen den Kundendienst von XOMETRY f\u00fcr Fragen, Reklamationen und Beanstandungen per E-Mail unter help@xometry.eu. XOMETRY wird die Fragen, Reklamationen und Beanstandungen ihrer Vertragspartner sp\u00e4testens nach 3 (drei) Werktagen beantworten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>2. Angebot und Vertragsschluss<\/h3>\n<p><strong>2.1<\/strong> Der Vertragspartner kann ein Angebot der XOMETRY anfragen. Hierzu kann entweder\u00a0eine E-Mail an\u00a0<a href=\"mailto:enquiry@xometry.eu\">enquiry@xometry.eu<\/a>\u00a0gesendet oder der Internet-basierte Angebotserstellungsprozess auf der Webseite\u00a0<a href=\"https:\/\/www.xometry.eu\">www.xometry.eu<\/a>\u00a0benutzt werden. Der Anfrage sind Zeichnungen oder 3D-Dateien eines herzustellenden Produkts in beliebigem, g\u00e4ngigem Dateiformat beizuf\u00fcgen. Die Dateigr\u00f6\u00dfe darf dabei 25\u00a0MB nicht \u00fcberschreiten.<\/p>\n<p><strong>2.2<\/strong>\u00a0Auf Grundlage der Anfrage unterbreitet XOMETRY dem Vertragspartner ein Angebot. XOMETRY ist an dieses Angebot sieben (7) Kalendertage gebunden. Der Vertragspartner ist berechtigt das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem die Annahme des Vertragspartners der XOMETRY zugeht. Der Herstellungsvertrag kommt zustande, wenn der Vertragspartner das Angebot annimmt und wenn XOMETRY solche Angebotsannahme mit einer entsprechender Auftragsbest\u00e4tigung best\u00e4tigt. Ausschlie\u00dflich eine unver\u00e4nderte Annahme dieses Angebots durch den Vertragspartner gilt als eine solche Annahme. Nach Erhalt solcher unver\u00e4nderten Annahme des Angebotes kann XOMETRY innerhalb 3 Arbeitstage dem Vertragspartner eine schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung schicken, die zum Vertragsschluss f\u00fchrt. Abweichend von \u00a7 150 Abs. 2 BGB gilt jede anderweitige Annahme als eine neue Anfrage im Sinne von\u00a0<strong>Ziffer\u00a0<\/strong><strong>I<\/strong><strong>.\u00a0<\/strong><strong>1<\/strong>. XOMETRY wird auf diese neue Anfrage hin, ein neues Angebot erstellen und dem Vertragspartner unterbreiten.<\/p>\n<p><strong>2.3<\/strong>\u00a0Die Annahmeerkl\u00e4rung des Vertragspartners kann in beliebiger Form erfolgen, mindestens jedoch in Textform. Mit Annahme wird die unbeschr\u00e4nkte Gesch\u00e4ftsf\u00e4higkeit versichert.<\/p>\n<p><strong>2.4<\/strong>\u00a0Ein Vertrag kommt nicht zustande, soweit sich die Anfrage des Vertragspartners auf die Herstellung von Waffen, Waffenteilen oder sonstigen verbotenen Produkten\/ Materialien bezieht und der Vertragspartner dar\u00fcber XOMETRY nicht gesondert informiert hat. Sollte XOMETRY hiervon erst im Laufe des Produktionsprozesses Kenntnis erhalten, wird die Produktion sofort beendet. Der Vertragspartner hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Lieferung des Produktes und ist der XOMETRY zum Ersatz s\u00e4mtlicher entstandener Kosten verpflichtet.<\/p>\n<p><strong>2.5<\/strong>\u00a0<strong><u>Im Fall von Unternehmern gilt erg\u00e4nzend bzw. abweichend Folgendes:<\/u><\/strong><\/p>\n<p><strong>2.5.1<\/strong> Das Angebot gilt f\u00fcr Zwecke m\u00f6glicher weiterer Bestellung seitens Vetragspartners sieben (7) Kalendertage.<\/p>\n<p><strong>2.6<\/strong>\u00a0Falls nach einer technischen Pr\u00fcfung binnen 3 Arbeitstage nach dem Erhalt der Annahme des Angebotes vom Vertragspartner wird von XOMETRY festgestellt, dass es keine geeignete technische M\u00f6glichkeit der Herstellung des Produktes bei Herstellern (nachfolgend \u201e<strong>Partnern<\/strong>\u201c) gibt, so kann XOMETRY vom Vertrags ohne etwaige Kostenerstattung an den Vertragspartner zur\u00fccktreten.<\/p>\n<p><strong>2.7<\/strong>\u00a0Falls nach einer technischen Pr\u00fcfung binnen 3 Arbeitstage nach dem Erhalt der Annahme des Angebotes vom Vertragspartner wird von XOMETRY ein Kl\u00e4rungsbedarf entsteht, so beh\u00e4lt sich XOMETRY den Anspruch auf Verl\u00e4ngerung der Lieferfrist des Produktes um die Zeitdauer solcher vollst\u00e4ndigen Kl\u00e4rung. F\u00fcr solche Kl\u00e4rung ist die Zuarbeit des Vertragspartners notwendig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>3. Auftragsherstellung<\/h3>\n<p><strong>3.1<\/strong>\u00a0Dem Vertragspartner ist bekannt, dass XOMETRY die in Auftrag gegebene Herstellung nicht selbst durchf\u00fchrt, sondern andere geeignet erscheinende Hersteller (nachfolgend \u201e<strong>Partner<\/strong>\u201c) mit der Herstellung beauftragt.<\/p>\n<p><strong>3.2<\/strong>\u00a0XOMETRY ist berechtigt, mehrere (verschiedene) Partner mit der Herstellung der Produkte eines Auftrags zu beauftragen.<\/p>\n<p><strong>3.3<\/strong>\u00a0Einer Mitteilung der XOMETRY an den Vertragspartner bedarf es insoweit nicht. Der Vertragspartner erkl\u00e4rt sich mit der Durchf\u00fchrung der Herstellung durch den\/die Partner ausdr\u00fccklich einverstanden. Die von dem Vertragspartner im Rahmen einer Anfrage \u00fcbermittelten Zeichnungen und Pl\u00e4ne d\u00fcrfen dem\/den Partner\/n mitgeteilt werden.<\/p>\n<p><strong>3.4<\/strong>\u00a0XOMETRY bzw. der\/die Partner sind berechtigt, technische Details der \u00fcbermittelten Zeichnungen und 3D-Dateien des Vertragspartners zu ver\u00e4ndern, soweit dies zur Herstellung des gew\u00fcnschten Produkts notwendig ist. Dies betrifft insbesondere die \u00c4nderung von Arbeitsschritten.<\/p>\n<p><strong>3.5<\/strong>\u00a0An vom Vertragspartner abgegebenen Bestellungen, Auftr\u00e4gen sowie den XOMETRY zur Verf\u00fcgung gestellten Informationen, Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Beschreibungen und anderen Unterlagen bestehen Eigentum und\/oder Urheberrechte des Vertragspartners. XOMETRY darf sie ohne die ausdr\u00fcckliche Zustimmung weder Dritten zug\u00e4nglich machen, noch sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielf\u00e4ltigen. Hiervon ausgenommen ist die Zug\u00e4nglichmachung an Experten zur Erstellung eines Angebotes im Sinne von\u00a0<strong>Ziffer\u00a0<\/strong><strong>I<\/strong><strong>.\u00a0<\/strong><strong>2<\/strong>\u00a0sowie Partner und die Vervielf\u00e4ltigung in diesem Rahmen.<\/p>\n<p><strong>3.6<\/strong>\u00a0XOMETRY teilt ohne gesonderte Absprache dem Vertragspartner keine Details wie Firmennamen, Adresse, Land, usw. einzelnen Partners oder mehrerer Partner mit, die mit der Herstellung der Produkte beauftragt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>4. Preise und Versandkosten<\/h3>\n<p><strong>4.1<\/strong>\u00a0Die im Angebot genannten Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.<\/p>\n<p><strong>4.2<\/strong> Erf\u00fcllungsort ist grunds\u00e4tzlich das Lager von XOMETRY in Otto-Hahn-Stra\u00dfe 11, 85521 Hohenbrunn (nachfolgend \u201e<strong>Werk<\/strong>\u201c).<\/p>\n<p><strong>4.3<\/strong>\u00a0F\u00fcr Verpackung und Versand an eine andere Adresse werden gesonderte Versandkosten berechnet, wenn Anderes in der Auftragsbest\u00e4tigung nicht best\u00e4tigt wird.<\/p>\n<p><strong>4.4\u00a0<u>Im Falle von Unternehmern gilt erg\u00e4nzend bzw. abweichend Folgendes:<\/u><\/strong><\/p>\n<p><strong>4.4.1<\/strong>\u00a0Im Falle von Unternehmern verstehen sich die Preise ab Werk zuz\u00fcglich Fracht, Abgaben, Z\u00f6llen, Versicherungspr\u00e4mien und anderer Fremdkosten, sofern Anderes in der Auftragsbest\u00e4tigung nicht best\u00e4tigt wird.<\/p>\n<p><strong>4.4.2<\/strong>\u00a0Sofern sich sp\u00e4ter als vier (4) Wochen nach Vertragsschluss Abgaben, Z\u00f6lle, Frachten, Versicherungspr\u00e4mien oder andere Fremdkosten erh\u00f6hen, die im vereinbarten Preis bei Unternehmern enthalten sind oder neu entstehen, ist XOMETRY im entsprechenden Umfang zu einer Preis\u00e4nderung berechtigt.<\/p>\n<p><strong>4.4.3<\/strong>\u00a0Des Weiteren beh\u00e4lt sich XOMETRY f\u00fcr noch nicht gelieferte Mengen eine Erh\u00f6hung des vereinbarten Preises vor, wenn aufgrund einer \u00c4nderung der Rohstoff- und\/oder Wirtschaftslage Umst\u00e4nde eintreten, die die Herstellung und\/oder den Einkauf des betreffenden Erzeugnisses wesentlich gegen\u00fcber dem Zeitpunkt der Preisvereinbarungen verteuern. In diesem Fall kann der Unternehmer binnen vier (4) Wochen nach Mitteilung der Preiserh\u00f6hung die von ihm betroffenen Auftr\u00e4ge stornieren.<\/p>\n<p><strong>4.4.4<\/strong>\u00a0Zu einer Erh\u00f6hung des vereinbarten Preises ist die XOMETRY des Weiteren berechtigt, wenn nachtr\u00e4glich eine Lieferfristenverl\u00e4ngerung aus einem der unter\u00a0<strong>Ziffer\u00a0I.\u00a0<\/strong><strong>4.3<\/strong>\u00a0genannten Gr\u00fcnde erfolgt, das Material oder die Ausf\u00fchrung \u00c4nderungen erfahren, weil die XOMETRY vom Unternehmer \u00fcberlassenen Unterlagen und\/oder gegebenen Weisungen den tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnissen nicht entsprochen haben oder unvollst\u00e4ndig waren oder XOMETRY die Angaben, die f\u00fcr die Ausf\u00fchrung der Bestellung ben\u00f6tigt werden, nicht rechtzeitigt zugehen oder wenn sie der Unternehmer nachtr\u00e4glich im gemeinsamen Einverst\u00e4ndnis mit XOMETRY ab\u00e4ndert und damit eine Verz\u00f6gerung der Lieferung verursacht<\/p>\n<p><strong>4.5<\/strong> Wenn die Bestellung Muster umfasst, ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Muster eine schriftliche Best\u00e4tigung erforderlich, um mit der Produktion fortzufahren. Die Nichteinhaltung dieser Frist kann Preis\u00e4nderungen aufgrund von Material- oder Produktionskostenanpassungen erforderlich machen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>5. Lieferung\/Versand\/Gefahr\u00fcbergang<\/h3>\n<p><strong>5.1<\/strong>\u00a0Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands ab Werk. Soweit auf Verlangen des Vertragspartners eine Lieferung an die vom Vertragspartner mitgeteilte Lieferadresse mittels eines durch XOMETRY frei zu bestimmenden Versandweges und\/oder Spediteurs und Frachtf\u00fchrers erfolgt, geht die Preisgefahr auf den Vertragspartner mit \u00dcbergabe der Produkte an den Spediteur bzw. Frachtf\u00fchrer \u00fcber. Falls vor der Lieferung vom Vertragspartner keine Absicht einer Selbstabholung ab Werk mitgeteilt wird, wird von XOMETRY von Verlangen des Vertragspartners nach dieser Ziffer ausgegangen. Eine weitergehende Haftung wird von XOMETRY nicht \u00fcbernommen.<\/p>\n<p><strong>5.2\u00a0<u>Im Falle von Unternehmern gelten hinsichtlich des Lieferortes abweichend von Ziffer I.\u00a0<\/u><\/strong><strong><u>1<\/u><\/strong><strong><u>\u00a0bzw. erg\u00e4nzend Folgende Ziffern\u00a0I.\u00a0<\/u><\/strong><strong><u>5.2.1<\/u><\/strong><strong><u>\u00a0und I.\u00a0<\/u><\/strong><strong><u>5.2.2<\/u><\/strong><strong><u>:<\/u><\/strong><\/p>\n<p><strong>5.2.1<\/strong>\u00a0Sollen Lieferungen von der Bundesrepublik Deutschland in andere EU-Mitgliedstaaten erfolgen, hat der Vertragspartner vor Lieferung seine Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer gegen\u00fcber XOMETRY mitzuteilen, unter der er die Erwerbsbesteuerung innerhalb der EU durchf\u00fchrt. Andernfalls hat der Vertragspartner f\u00fcr Lieferungen von XOMETRY zus\u00e4tzlich zum vereinbarten Kaufpreis, den von XOMETRY gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuerbetrag zu zahlen.<\/p>\n<p><strong>5.2.2<\/strong>\u00a0Bei der Abrechnung von Lieferungen von der Bundesrepublik in andere EU-Mitgliedstaaten kommt die Umsatzsteuerregelung des jeweiligen Empf\u00e4nger-Mitgliedstaates zur Anwendung, wenn entweder der Vertragspartner in einem anderen EU-Mitgliedstaat zur Umsatzsteuer registriert ist oder wenn XOMETRY in dem Empf\u00e4nger-Mitgliedstaat zur Umsatzsteuer registriert ist.<\/p>\n<p><strong>5.2.3<\/strong> Bei der Versandabwicklung von Lieferungen von der Bundesrepublik in andere Nicht-EU-Mitgliedstaaten soll der Vertragspartner die Warentarifnummer und den Verbrauchszweck des Produktes innerhalb von 2 Tagen nach der Annahme des Angebots an XOMETRY per Email an <a href=\"mailto:service@xometry.eu\">service@xometry.eu<\/a> mitteilen.<\/p>\n<p><strong>5.2.4<\/strong>\u00a0Bei der Abrechnung von Lieferungen von der Bundesrepublik in andere EU-Mitgliedstaaten hat der Vertragspartner die Pflicht, an XOMETRY die unterschriebene Liefernachweisdokumente (z.B. Gelangnachweise, Lieferzertifikate, usw.) innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Wareneingang an XOMETRY per Email an\u00a0<a href=\"mailto:service@xometry.eu\">service@xometry.eu<\/a>\u00a0zu schicken.<\/p>\n<p><strong>5.3<\/strong>\u00a0Sofern nicht schriftlich eine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart ist, werden die Lieferungen schnellstm\u00f6glich, sp\u00e4testens jedoch bei kurzfristig lieferbaren Artikeln innerhalb von einer (1) bis drei (3) Wochen nach Zahlungseingang bereitgestellt oder versendet.<\/p>\n<p><strong>5.4\u00a0<u>Im Falle von Unternehmern gilt abweichend von Ziffer I.\u00a0<\/u><\/strong><strong><u>3<\/u><\/strong>\u00a0<strong><u>abweichend Folgendes:<\/u><\/strong><\/p>\n<p><strong>5.4.1<\/strong>\u00a0Liefertermine, die nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschlie\u00dflich unverbindliche Angaben. Im Falle einer verbindlichen Vereinbarung von Lieferfristen beginnen diese mit dem Datum der Auftragsbest\u00e4tigung.<\/p>\n<p><strong>5.4.2<\/strong>\u00a0Diese Lieferfristen gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages und rechtzeitiger Erf\u00fcllung aller Verpflichtungen des Unternehmers, wie z. B. Beibringung aller beh\u00f6rdlichen Bescheinigungen, Gestellung von Akkreditiven und Garantien oder Leistung von Anzahlungen.<\/p>\n<p><strong>5.4.3<\/strong>\u00a0F\u00fcr die Einhaltung von Lieferfristen und -terminen ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk oder Lager ma\u00dfgebend. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Produkte ohne das Verschulden von XOMETRY nicht rechtzeitig abgesendet wurden.<\/p>\n<p><strong>5.4.4<\/strong>\u00a0Ungeachtet etwaiger Lieferfristen steht eine Lieferverpflichtung von XOMETRY unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtige oder versp\u00e4tete Selbstbelieferung ist durch XOMETRY verschuldet.<\/p>\n<p><strong>5.5<\/strong>\u00a0Wird ohne das Verschulden von XOMETRY der Transport auf dem vorgesehenen Weg oder zu dem vorgesehenen Ort in der vorgesehenen Zeit unm\u00f6glich oder wesentlich erschwert, so ist XOMETRY berechtigt, auf einem anderen Weg zu liefern.<\/p>\n<p><strong>5.6\u00a0<u>Im Falle des Unternehmers und erg\u00e4nzend zu Ziffer I. 5.5<\/u><\/strong>\u00a0ist XOMETRY zus\u00e4tzlich berechtigt an einen oder zu einem anderen Ort zu liefern; die entstehenden Mehrkosten tr\u00e4gt der Unternehmer. Dem Unternehmer wird vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.<\/p>\n<p><strong>5.7<\/strong>\u00a0Soweit XOMETRY, aus Gr\u00fcnden, die sie zu vertreten hat, in Lieferverzug ger\u00e4t oder eine Lieferung unm\u00f6glich wird, und dies nicht auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit der XOMETRY beruht, wird die Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den au\u00dfer f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>5.8<\/strong>\u00a0Beruhen Verz\u00f6gerungen der Lieferung auf Gr\u00fcnden h\u00f6herer Gewalt, die XOMETRY nicht zu vertreten hat, wird die Lieferzeit angemessen verl\u00e4ngert. Dies gilt auch dann, wenn solche Ereignisse w\u00e4hrend eines vorliegenden Verzuges eingetreten sind. Der h\u00f6heren Gewalt stehen w\u00e4hrungs-, handelspolitische und sonstige hoheitliche Ma\u00dfnahmen, Streiks, Aussperrungen, von XOMETRY nicht verschuldete Betriebsst\u00f6rungen (z.B. Feuer, Maschinen- oder Walzenbruch, Rohstoff- oder Energiemangel), Behinderung der Verkehrswege, Verz\u00f6gerung bei der Einfuhr-\/Zollabfertigung sowie alle sonstigen Umst\u00e4nde gleich, welche, ohne von XOMETRY verschuldet zu sein, die Lieferungen wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Umst\u00e4nde bei XOMETRY, dem\/den Partnern\/n oder einem Lieferanten eintreten. Der Vertragspartner wird hiervon unverz\u00fcglich unterrichtet. Dauern die Ursachen der Verz\u00f6gerung l\u00e4nger als vier (4) Wochen bzw. im Fall von Unternehmern l\u00e4nger als vier (4) Monate nach Vertragsschluss an, ist jede Partei berechtigt, von dem Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n<p><strong>5.9<\/strong>\u00a0Mit der \u00dcbergabe des Produkts an einen Spediteur oder Frachtf\u00fchrer, sp\u00e4testens jedoch mit Verlassen des Werks geht die Gefahr, auch die einer Beschlagnahme, auch bei franko- und frei-Haus-Lieferungen, auf den Vertragspartner \u00fcber. F\u00fcr eine Versicherung des Produkts sorgt XOMETRY nur auf Weisung und Kosten des Vertragspartners aufgrund gesonderter Vereinbarung. Pflicht und Kosten der Entladung durch einen Spediteur oder Frachtf\u00fchrer gehen zu Lasten des Vertragspartners.<\/p>\n<p><strong>5.10\u00a0<u>Ausschlie\u00dflich auf den Fall des Unternehmers beschr\u00e4nkt, gilt unter dieser Ziffer abschlie\u00dfend Folgendes:<\/u><\/strong><\/p>\n<p><strong>5.10.1<\/strong>\u00a0Das Produkt wird, falls handels\u00fcblich, verpackt geliefert. F\u00fcr Verpackung, Schutz- und\/ oder Transporthilfsmittel sorgt XOMETRY nach entsprechender Erfahrung und auf Kosten des Unternehmers. Verpackungen werden am Lager von XOMETRY zur\u00fcckgenommen. Kosten des Unternehmers f\u00fcr den R\u00fccktransport oder f\u00fcr eine eigene Entsorgung der Verpackung \u00fcbernimmt XOMETRY nicht.<\/p>\n<p><strong>5.10.2<\/strong>\u00a0XOMETRY ist zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Branchen\u00fcbliche Mehr- und Minderlieferungen der abgeschlossenen Menge sind zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p><strong>5.10.3<\/strong>\u00a0Falls vor der Lieferung von dem Vertragspartner per Ziffer 5.1. keine gesonderte Lieferadresse angegeben wird, wird der amtliche Sitz des Vertragspartners als Lieferadresse verstanden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>6. Abnahme<\/h3>\n<p><strong>6.1<\/strong>\u00a0Wenn eine Abnahme vereinbart ist, kann sie nur im Werk sofort nach Meldung der Abnahmebereitschaft erfolgen. Die pers\u00f6nlichen Abnahmekosten tr\u00e4gt der Vertragspartner, die sachlichen Abnahmekosten werden ihm nach der Preisliste von XOMETRY oder der Preisliste des Lieferwerkes berechnet.<\/p>\n<p><strong>6.2<\/strong>\u00a0Erfolgt die Abnahme ohne ein Verschulden von XOMETRY nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollst\u00e4ndig, ist XOMETRY berechtigt, das Produkt ohne Abnahme zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners zu lagern und ihm zu berechnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>7. Zahlung<\/h3>\n<p><strong>7.1<\/strong>\u00a0Die Zahlung erfolgt per Bank\u00fcberweisung oder durch andere Mittel. Die Kosten des Zahlungsverkehrs tr\u00e4gt der Vertragspartner. Wenn nicht anders vereinbart, gelten als Zahlungsziel zehn (10) Tage ab Lieferung an den Vertragspartner. Der Vertragspartner kommt sp\u00e4testens 10 Tage nach F\u00e4lligkeit und Zugang der Rechnung\/Zahlungsaufstellung in Verzug.<\/p>\n<p><strong>7.2\u00a0<u>Im Falle von Unternehmern gilt abweichend von Ziffer I.\u00a0<\/u><\/strong><strong><u>1<\/u><\/strong><strong><u>\u00a0bzw. im Weiteren auch erg\u00e4nzend Folgendes:<\/u><\/strong><\/p>\n<p><strong>7.2.1<\/strong>\u00a0Im Falle eines vereinbarten Skontos bezieht sich dieses nur auf den Rechnungswert ausschlie\u00dflich Fracht und setzt den vollst\u00e4ndigen Ausgleich aller f\u00e4lligen Verbindlichkeiten des Unternehmers im Zeitpunkt der Skontierung voraus.<\/p>\n<p><strong>7.2.2<\/strong>\u00a0Sofern XOMETRY Umst\u00e4nde bekannt werden, die nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen geeignet sind, die Kreditw\u00fcrdigkeit des Unternehmers zu mindern, ist XOMETRY berechtigt, ausstehende Lieferungen zu verweigern oder nur gegen Vorauszahlung oder Stellung von Sicherheiten auszuf\u00fchren. XOMETRY ist in diesem Fall dann auch berechtigt alle unverj\u00e4hrten Forderungen aus der laufenden Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem Unternehmer unverz\u00fcglich f\u00e4llig zu stellen.<\/p>\n<p><strong>7.2.3<\/strong>\u00a0Bei \u00dcberschreitung des Zahlungsziels oder bei Verzug berechnet XOMETRY Zinsen in H\u00f6he von neun (9) Prozentpunkten \u00fcber dem Basiszinssatz der EZB, es sei denn h\u00f6here Zinss\u00e4tze sind zwischen XOMETRY und dem Unternehmer vereinbart. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Gegen\u00fcber Kaufleuten bleibt der Anspruch von XOMETRY auf den kaufm\u00e4nnischen F\u00e4lligkeitszins im Sinne des \u00a7 353 HGB unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>7.3\u00a0<\/strong>Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen den Vertragspartnern nur insoweit zu, wie deren Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind oder schriftlich durch XOMETRY anerkannt wurden.<\/p>\n<p><strong>7.4\u00a0<u>Ausschlie\u00dflich im Falle von Unternehmern<\/u><\/strong>\u00a0ist XOMETRY berechtigt gegen s\u00e4mtliche Forderungen aufzurechnen, die dem Unternehmer, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen\u00fcber XOMETRY zustehen. Dies gilt auch dann, wenn von einer Seite Barzahlung und von der anderen Zahlung in Wechseln oder anderen Leistungen erf\u00fcllungshalber vereinbart worden ist. Gegebenenfalls beziehen sich diese Forderungen nur auf den Saldo. Sind die Forderungen verschieden f\u00e4llig, so werden die Forderungen von XOMETRY insoweit sp\u00e4testens mit der F\u00e4lligkeit der Verbindlichkeit von XOMETRY f\u00e4llig und mit Wertstellung abgerechnet.<\/p>\n<p><strong>7.5<\/strong>\u00a0XOMETRY darf f\u00fcr die Einzahlungssicherung ihrer Forderungen mit Inkassoagenturen, Rechtsanw\u00e4lten oder sonstigen Dritten zusammenarbeiten. Die Forderungen aus Lieferungen an Vertragspartner d\u00fcrfen von XOMETRY an Dritte abgetreten werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>8. Eigentumsvorbehalt<\/h3>\n<p><strong>8.1<\/strong>\u00a0Alle gelieferten Produkte bleiben bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung im Eigentum von XOMETRY (\u201e<strong>Vorbehaltsprodukte<\/strong>\u201c).<\/p>\n<p><strong>8.2\u00a0<u>Im Falle von Unternehmern gilt erg\u00e4nzend zu Ziffer I.\u00a0<\/u><\/strong><strong><u>1<\/u><\/strong><strong><u>\u00a0Folgendes:<\/u><\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Das gelieferte Produkt verbleibt Vorbehaltsprodukt bis zur Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die XOMETRY im Rahmen der Gesch\u00e4ftsbeziehung zustehen (\u201e<strong>Saldovorbehalt<\/strong>\u201c) und der Forderungen, die durch den Insolvenzverwalter einseitig im Wege der Erf\u00fcllungswahl begr\u00fcndet werden. Dies gilt auch f\u00fcr k\u00fcnftig entstehende und bedingte Forderungen, z.B. aus Akzeptanzwechseln, und auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Dieser Saldovorbehalt erlischt endg\u00fcltig mit dem Ausgleich aller im Zeitpunkt der Zahlung noch offenen und von diesem Saldovorbehalt erfassten Forderungen.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>8.3<\/strong>\u00a0Vor der Eigentums\u00fcbertragung ist eine Weiterver\u00e4u\u00dferung, Vermietung, Verpf\u00e4ndung, Sicherungs\u00fcbereignung, Verarbeitung, sonstige Verf\u00fcgung oder Umgestaltung ohne ausdr\u00fcckliche Einwilligung von XOMETRY nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p><strong>8.4\u00a0<u>Im Falle von Unternehmern gilt abweichend von Ziffer I.\u00a0<\/u><\/strong><strong><u>3<\/u><\/strong><strong><u>\u00a0Folgendes:<\/u><\/strong><\/p>\n<p><strong>8.4.1<\/strong>\u00a0Be- und Verarbeitung des Vorbehaltsprodukt erfolgen f\u00fcr XOMETRY als Hersteller im Sinne des \u00a7 950BGB, ohne XOMETRY zu verpflichten. Das be- und verarbeitete Produkt gilt als Vorbehaltsprodukt im Sinne der\u00a0<strong>Ziffer I.\u00a0<\/strong><strong>1<\/strong>\u00a0entsprechend. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung des Vorbehaltsprodukts mit anderen Produkten durch den Unternehmer steht XOMETRY das Miteigentum anteilig an der neuen Sache zu im Verh\u00e4ltnis des Rechnungswertes des Vorbehaltsproduktes zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt das Eigentum von XOMETRY durch Verbindung oder Vermischung, so \u00fcbertr\u00e4gt der Unternehmer XOMETRY bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes des Vorbehaltsprodukts und verwahrt sie unentgeltlich f\u00fcr XOMETRY. Die Miteigentumsrechte von XOMETRY gelten als Vorbehaltsprodukt im Sinne der\u00a0<strong>Ziffer\u00a0I.\u00a0<\/strong><strong>8.1<\/strong>.<\/p>\n<p><strong>8.4.2<\/strong>\u00a0Der Unternehmer darf das Vorbehaltsprodukt nur im gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsverkehr zu seinen normalen Gesch\u00e4ftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, ver\u00e4u\u00dfern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gem\u00e4\u00df den\u00a0<strong>Ziffern\u00a0I.\u00a0<\/strong><strong>3<\/strong><strong>\u00a0bis\u00a0<\/strong><strong>8.4.5<\/strong>\u00a0auf XOMETRY \u00fcbergehen. Zu anderen Verf\u00fcgungen \u00fcber das Vorbehaltsprodukt ist der Unternehmer nicht berechtigt.<\/p>\n<p><strong>8.4.3<\/strong>\u00a0Die Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung des Vorbehaltsprodukts werden, zusammen mit s\u00e4mtlichen Sicherheiten, die der Unternehmer f\u00fcr die Forderung erwirbt, bereits jetzt an XOMETRY abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie das Vorbehaltsprodukt. Wird das Vorbehaltsprodukt vom Unternehmer zusammen mit anderen, nicht von XOMETRY verkauften Produkten ver\u00e4u\u00dfert, so wird XOMETRY die Forderung aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung im Verh\u00e4ltnis des Rechnungswertes des Vorbehaltsprodukts zum Rechnungswert der anderen verkauften Produkte abgetreten. Bei der Ver\u00e4u\u00dferung von Produkten, an denen XOMETRY Miteigentumsanteile gem\u00e4\u00df\u00a0<strong>Ziffer\u00a0I.\u00a0<\/strong><strong>4.1<\/strong>\u00a0hat, wird XOMETRY ein dem Miteigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten. Wird das Vorbehaltsprodukt vom Unternehmer zur Erf\u00fcllung eines Werkvertrages verwendet, so wird die Forderung aus dem Werkvertrag in gleichem Umfang im Voraus an XOMETRY abgetreten. XOMETRY nimmt hiermit bereits die jeweilige Abtretung an.<\/p>\n<p><strong>8.4.4<\/strong>\u00a0Der Unternehmer ist berechtigt Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung einzuziehen. Diese Einziehungserm\u00e4chtigung erlischt im Falle des Widerrufs seitens XOMETRY, sp\u00e4testens aber bei Zahlungsverzug, Nichteinl\u00f6sung eines Wechsels oder Antrags auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens. Von dem Widerrufsrecht wird XOMETRY nur dann Gebrauch machen, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass der Zahlungsanspruch von XOMETRY aus diesem oder aus anderen Vertr\u00e4gen mit dem Unternehmer durch dessen mangelnde Leistungsf\u00e4higkeit gef\u00e4hrdet wird. Auf Verlangen von XOMETRY ist der Unternehmer verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an XOMETRY zu unterrichten und XOMETRY die zur Einziehung erforderlichen Unterlagen zu geben.<\/p>\n<p><strong>8.4.5<\/strong>\u00a0Eine Abtretung von Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung ist unzul\u00e4ssig, es sei denn, es handelt sich um eine Abtretung im Wege des echten Factorings, die XOMETRY angezeigt wird und bei welcher der Factoring-Erl\u00f6s den Wert der von XOMETRY gesicherten Forderung \u00fcbersteigt. Mit Gutschrift des Factoring-Erl\u00f6ses wird die Forderung von XOMETRY sofort f\u00e4llig.<\/p>\n<p><strong>8.4.6<\/strong>\u00a0Von einer Pf\u00e4ndung oder sonstigen Beeintr\u00e4chtigungen durch Dritte hat der Unternehmer XOMETRY unverz\u00fcglich zu unterrichten. Der Unternehmer tr\u00e4gt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs oder zum R\u00fccktransport der Vorbehaltsprodukte aufgewendet werden m\u00fcssen, soweit sie nicht von Dritten ersetzt werden.<\/p>\n<p><strong>8.4.7<\/strong>\u00a0Ger\u00e4t der Unternehmer in Zahlungsverzug oder l\u00f6st er einen Wechsel bei F\u00e4lligkeit nicht ein, ist XOMETRY berechtigt, das Vorbehaltsprodukt zur\u00fcckzunehmen und zu diesem Zweck innerhalb der \u00fcblichen Betriebszeiten gegebenenfalls den Betrieb des Unternehmers zu betreten. Gleiches gilt, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass der Zahlungsanspruch von XOMETRY aus diesem oder aus anderen Vertr\u00e4gen mit dem Unternehmer durch dessen mangelnde Leistungsf\u00e4higkeit gef\u00e4hrdet wird. Vorschriften der Insolvenzordnung bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>8.4.8<\/strong>\u00a0\u00dcbersteigt der Rechnungswert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen einschlie\u00dflich Nebenforderungen (Zinsen; Kosten o.a.) insgesamt um mehr als 50 v.H., ist XOMETRY auf Verlangen des Unternehmers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl von XOMETRY verpflichtet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>9. Qualit\u00e4tssicherung, Zertifikate<\/h3>\n<p><strong>9.1<\/strong>\u00a0Eine Qualit\u00e4tssicherung seitens XOMETRY findet statt. Diese erfolgt nach dem Stand der Technik zu dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.<\/p>\n<p><strong>9.2<\/strong>\u00a0Zertifikate f\u00fcr hergestellte Produkte werden nur nach gesonderter Vereinbarung vergeben und mitgeliefert.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>10. Gew\u00e4hrleistung<\/h3>\n<p><strong>10.1<\/strong>\u00a0Die Anspr\u00fcche des Vertragspartners gegen XOMETRY bei M\u00e4ngeln richten sich grunds\u00e4tzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Gew\u00e4hrleistungsfristen, soweit sich nicht durch die nachstehenden Regelungen Abweichungen ergeben.<\/p>\n<p><strong>10.2<\/strong>\u00a0Sch\u00e4den, die durch unsachgem\u00e4\u00dfe oder vertragswidrige Ma\u00dfnahmen des Vertragspartners bei Installation, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begr\u00fcnden keine Anspr\u00fcche gegen XOMETRY.<\/p>\n<p><strong>10.3<\/strong>\u00a0Bei berechtigter, fristgem\u00e4\u00dfer M\u00e4ngelr\u00fcge kann XOMETRY nach Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern (Nacherf\u00fcllung). XOMETRY stehen in diesem Rahmen drei (3) Nacherf\u00fcllungsversuche zu. Anschlie\u00dfend gilt die Nacherf\u00fcllung als fehlgeschlagen. Bei Fehlschlagen der Nacherf\u00fcllung kann XOMETRY vom Vertrag zur\u00fccktreten. Der Vertragspartner kann ohne ausdr\u00fcckliche Zustimmung und Absprache mit XOMETRY keine Beseitigung des Mangels, inklusive Zustimmung und Absprache \u00fcber die Kosten solcher Beseitigung, vornehmen.<\/p>\n<p><strong>10.4\u00a0<u>Ist der Vertragspartner Unternehmer in seiner Eigenschaft als Endkunde oder Unternehmer und erfolgt die Bestellung f\u00fcr seinen Gewerbebetrieb, so gilt abweichend von Ziffer I.\u00a0<\/u><\/strong><strong><u>1<\/u><\/strong><strong><u>\u00a0Folgendes:<\/u><\/strong><\/p>\n<p><strong>10.4.1<\/strong>\u00a0Sachm\u00e4ngel des Produkts sind unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens sieben (7) Tage seit Ablieferung, schriftlich mittels eines technisch bekr\u00e4ftigten Reklamationsberichts anzuzeigen. Sachm\u00e4ngel, die auch bei sorgf\u00e4ltigster Pr\u00fcfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden k\u00f6nnen, sind \u2013 unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung \u2013 unverz\u00fcglich nach Entdeckung, sp\u00e4testens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfrist schriftlich anzuzeigen.<\/p>\n<p><strong>10.4.2<\/strong>\u00a0Nach Durchf\u00fchrung einer vereinbarten Abnahme des Produkts durch den Vertragspartner ist die R\u00fcge von Sachm\u00e4ngeln, die bei der vereinbarten Art der Abnahme feststellbar waren, ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>10.4.3<\/strong>\u00a0M\u00e4ngelanspr\u00fcche verj\u00e4hren mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware.<\/p>\n<p><strong>10.5<\/strong>\u00a0Wenn nicht anders vereinbart, akzeptiert XOMETRY keine Qualit\u00e4tsanspr\u00fcche bez\u00fcglich der Passung, Anwendbarkeit oder Einsetzbarkeit des gefertigten Produktes oder der gefertigten Produkte zu anderen Gegenst\u00e4nden oder in anderen Gegenst\u00e4nden (z.B. Bau- oder Montagegruppen). Jegliche Qualit\u00e4tsanspr\u00fcche werden stets im Ermessen jedes Produkts an sich betrachtet.<\/p>\n<p><strong>10.6<\/strong>\u00a0Bei M\u00e4ngelr\u00fcge hat der Vertragspartner die Pflicht, kooperativ mit XOMETRY an der Behebung der M\u00e4ngel zu arbeiten (z.B. technische Information zeitnah zu liefern, mangelhafte Produkte zur Abholung vorzubereiten usw.).<\/p>\n<p><strong>10.7<\/strong>\u00a0Wenn nicht anders vereinbart, sollen alle reklamierten Teile nicht sp\u00e4ter als 10 Kalendertage nach der Mitteilung einer M\u00e4ngelr\u00fcge vom Vertragspartner zur Abholung durch XOMETRY vorbereitet werden. Dies versteht auch die Mitteilung an XOMETRY \u00fcber die Lieferbereitschaft inklusive Angabe der Abmessungen f\u00fcr die Abholung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>11. Haftung<\/h3>\n<p><strong>11.1<\/strong>\u00a0XOMETRY haftet f\u00fcr Verletzung vertraglicher und au\u00dfervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unm\u00f6glichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung \u2013 f\u00fcr Handlungen der leitenden Angestellten und sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen von XOMETRY inbegriffen \u2013 nur in F\u00e4llen des Vorsatzes und der groben Fahrl\u00e4ssigkeit. Soweit eine zurechenbare Pflichtverletzung auf einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit beruht und eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt ist, ist die Schadensersatzhaftung von XOMETRY auf den vorhersehbaren Schaden, der typischerweise in vergleichbaren F\u00e4llen eintritt, beschr\u00e4nkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die den Vertragsparteien die Rechte zubilligen, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gew\u00e4hren hat, insbesondere die Pflichten, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glichen und auf deren Einhaltung der Endkunde regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf.<\/p>\n<p><strong>11.2<\/strong>\u00a0Diese Beschr\u00e4nkungen gelten nicht bei zwingender Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Sch\u00e4den des Lebens, des K\u00f6rpers und der Gesundheit.<\/p>\n<p><strong>11.3<\/strong>\u00a0Mit Ausnahme von\u00a0<strong>Ziffer\u00a0I.\u00a0<\/strong><strong>1<\/strong><strong>\u00a0und\u00a0<\/strong><strong>11.2<\/strong>\u00a0ist die Haftung von XOMETRY im \u00dcbrigen ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>11.4<\/strong>\u00a0Die vorstehenden Haftungsausschl\u00fcsse und \u2013beschr\u00e4nkungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen von XOMETRY.<\/p>\n<p><strong>11.5<\/strong>\u00a0F\u00fcr Endkunden, die Verbraucher sind, gelten die gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen.\u00a0<strong><u>F\u00fcr Endkunden die Unternehmer sind betr\u00e4gt abweichend von \u00a7\u00a0634a\u00a0Abs.\u00a01<\/u><\/strong><strong><u>3\u00a0BGB<\/u><\/strong>\u00a0die allgemeine Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Anspr\u00fcche aus Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verj\u00e4hrung mit der Abnahme.<\/p>\n<p><strong>11.6<\/strong>\u00a0XOMETRY haftet nicht f\u00fcr die etwaigen durch Lieferverzug des Produktes verursachten Sch\u00e4den, inklusive der Mehrkosten, die dem Vertragspartner durch Ersatzfertigung des gleichen Produktes entstanden sind.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>12.\u00a0 Schlussbestimmungen<\/h3>\n<p><strong>12.1 Anwendbares Recht \/ Gerichtsstand<br \/>\n<\/strong>Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit dies gesetzlich zul\u00e4ssig ist, M\u00fcnchen.<\/p>\n<p><strong>12.2 Vertragssprache<br \/>\n<\/strong>S\u00e4mtliche Kommunikation im Rahmen der f\u00fcr den Vertrag relevanten Erkl\u00e4rungen findet in deutscher Sprache statt.<\/p>\n<p><strong>12.3 Ver\u00f6ffentlichungspolitik<br \/>\n<\/strong>XOMETRY beh\u00e4lt die Rechte, die Aufnahmen der gefertigten Produkte, die vom Vertragspartner beauftragt wurden, auf den Webseiten und Pr\u00e4senzen in sozialen Netzwerken ohne vorzeitige Zustimmung vom Vertragspartner, falls es keine Handelsmarken (Logotypen oder Namen) an der Aufnahme oder in irgendeiner anderer Form an dem Produkt lesbar ist und das Produkt selbst nicht seinen Anwendungszweck oder Funktion ver\u00f6ffentlicht, zu ver\u00f6ffentlichen. In allen sonstigen F\u00e4llen, soll XOMETRY die Zustimmung des Vertragspartners vor jeglicher Ver\u00f6ffentlichung anfragen.<\/p>\n<p><strong>12.4 Nebenabreden\/<\/strong><strong>Schriftform<br \/>\n<\/strong>M\u00fcndliche Nebenabreden bestehen nicht. \u00c4nderungen dieser Bedingungen bed\u00fcrfen der Schriftform. Dies gilt auch f\u00fcr die Abbedingung der Schriftform.<\/p>\n<p><strong>12.5 Unwirksamkeit einzelner Klauseln<br \/>\n<\/strong>Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, ber\u00fchrt dies nicht die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Regelungen. Bei einer unwirksamen Bestimmung verpflichten sich XOMETRY und der jeweilige Vertragspartner eine solche Bestimmung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am n\u00e4chsten kommt. Gleiches gilt f\u00fcr etwaige Regelungsl\u00fccken.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Einleitung &nbsp; Die nachfolgenden Verkaufs- und Gesch\u00e4ftsbedingungen stellen s\u00e4mtliche vertragliche Bedingungen dar, welche die Xometry Europe GmbH, Rudolf-Diesel-Str. 11-13, D-85221 Hohenbrunn, eingetragen im Handelsregister B Amtsgericht M\u00fcnchen unter HRB 256172, vertreten durch ihren Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Dmitry Kafidov (nachfolgend \u201eXOMETRY\u201c) gegen\u00fcber ihren Auftraggebern verwendet und entsprechend einbezieht. Die nachfolgenden Verkaufs- und Gesch\u00e4ftsbedingungen sind verbindlich in der deutschen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":41,"featured_media":763,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"template-custom.php","meta":{"_acf_changed":false,"inline_featured_image":false,"footnotes":""},"class_list":["post-1799","page","type-page","status-publish","has-post-thumbnail","hentry"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO Premium plugin v20.5 (Yoast SEO v27.1.1) - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-premium-wordpress\/ -->\n<title>Allgemeine Verkaufsbedingungen | Xometry Europe<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/xometry.eu\/de\/allgemeine-verkaufsbedingungen\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Allgemeine Verkaufsbedingungen\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Einleitung &nbsp; Die nachfolgenden Verkaufs- und Gesch\u00e4ftsbedingungen stellen s\u00e4mtliche vertragliche Bedingungen dar, welche die Xometry Europe GmbH, Rudolf-Diesel-Str. 11-13, D-85221 Hohenbrunn, eingetragen im Handelsregister B Amtsgericht M\u00fcnchen unter HRB 256172, vertreten durch ihren Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Dmitry Kafidov (nachfolgend \u201eXOMETRY\u201c) gegen\u00fcber ihren Auftraggebern verwendet und entsprechend einbezieht. Die nachfolgenden Verkaufs- und Gesch\u00e4ftsbedingungen sind verbindlich in der deutschen [&hellip;]\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/xometry.eu\/de\/allgemeine-verkaufsbedingungen\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Xometry Europe\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2026-03-25T13:15:09+00:00\" \/>\n<meta property=\"og:image\" content=\"https:\/\/xometry.eu\/wp-content\/uploads\/2020\/05\/homepage-header.png\" \/>\n\t<meta property=\"og:image:width\" content=\"2880\" \/>\n\t<meta property=\"og:image:height\" content=\"1230\" \/>\n\t<meta property=\"og:image:type\" content=\"image\/png\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"19\u00a0Minuten\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\/\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\/\/xometry.eu\/de\/allgemeine-verkaufsbedingungen\/\",\"url\":\"https:\/\/xometry.eu\/de\/allgemeine-verkaufsbedingungen\/\",\"name\":\"Allgemeine Verkaufsbedingungen | Xometry Europe\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\/\/xometry.eu\/de\/#website\"},\"primaryImageOfPage\":{\"@id\":\"https:\/\/xometry.eu\/de\/allgemeine-verkaufsbedingungen\/#primaryimage\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\/\/xometry.eu\/de\/allgemeine-verkaufsbedingungen\/#primaryimage\"},\"thumbnailUrl\":\"https:\/\/xometry.eu\/wp-content\/uploads\/2020\/05\/homepage-header.png\",\"datePublished\":\"2020-05-18T05:27:58+00:00\",\"dateModified\":\"2026-03-25T13:15:09+00:00\",\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\/\/xometry.eu\/de\/allgemeine-verkaufsbedingungen\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"ReadAction\",\"target\":[\"https:\/\/xometry.eu\/de\/allgemeine-verkaufsbedingungen\/\"]}]},{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de\",\"@id\":\"https:\/\/xometry.eu\/de\/allgemeine-verkaufsbedingungen\/#primaryimage\",\"url\":\"https:\/\/xometry.eu\/wp-content\/uploads\/2020\/05\/homepage-header.png\",\"contentUrl\":\"https:\/\/xometry.eu\/wp-content\/uploads\/2020\/05\/homepage-header.png\",\"width\":2880,\"height\":1230,\"caption\":\"engineer examining a metal part\"},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\/\/xometry.eu\/de\/allgemeine-verkaufsbedingungen\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Home\",\"item\":\"https:\/\/xometry.eu\/de\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"Allgemeine Verkaufsbedingungen\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\/\/xometry.eu\/de\/#website\",\"url\":\"https:\/\/xometry.eu\/de\/\",\"name\":\"Xometry Europe\",\"description\":\"\",\"publisher\":{\"@id\":\"https:\/\/xometry.eu\/de\/#organization\"},\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\/\/xometry.eu\/de\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":{\"@type\":\"PropertyValueSpecification\",\"valueRequired\":true,\"valueName\":\"search_term_string\"}}],\"inLanguage\":\"de\"}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO Premium plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"Allgemeine Verkaufsbedingungen | Xometry Europe","robots":{"index":"index","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"canonical":"https:\/\/xometry.eu\/de\/allgemeine-verkaufsbedingungen\/","og_locale":"de_DE","og_type":"article","og_title":"Allgemeine Verkaufsbedingungen","og_description":"Einleitung &nbsp; Die nachfolgenden Verkaufs- und Gesch\u00e4ftsbedingungen stellen s\u00e4mtliche vertragliche Bedingungen dar, welche die Xometry Europe GmbH, Rudolf-Diesel-Str. 11-13, D-85221 Hohenbrunn, eingetragen im Handelsregister B Amtsgericht M\u00fcnchen unter HRB 256172, vertreten durch ihren Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Dmitry Kafidov (nachfolgend \u201eXOMETRY\u201c) gegen\u00fcber ihren Auftraggebern verwendet und entsprechend einbezieht. Die nachfolgenden Verkaufs- und Gesch\u00e4ftsbedingungen sind verbindlich in der deutschen [&hellip;]","og_url":"https:\/\/xometry.eu\/de\/allgemeine-verkaufsbedingungen\/","og_site_name":"Xometry Europe","article_modified_time":"2026-03-25T13:15:09+00:00","og_image":[{"width":2880,"height":1230,"url":"https:\/\/xometry.eu\/wp-content\/uploads\/2020\/05\/homepage-header.png","type":"image\/png"}],"twitter_card":"summary_large_image","twitter_misc":{"Gesch\u00e4tzte Lesezeit":"19\u00a0Minuten"},"schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"WebPage","@id":"https:\/\/xometry.eu\/de\/allgemeine-verkaufsbedingungen\/","url":"https:\/\/xometry.eu\/de\/allgemeine-verkaufsbedingungen\/","name":"Allgemeine Verkaufsbedingungen | Xometry Europe","isPartOf":{"@id":"https:\/\/xometry.eu\/de\/#website"},"primaryImageOfPage":{"@id":"https:\/\/xometry.eu\/de\/allgemeine-verkaufsbedingungen\/#primaryimage"},"image":{"@id":"https:\/\/xometry.eu\/de\/allgemeine-verkaufsbedingungen\/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https:\/\/xometry.eu\/wp-content\/uploads\/2020\/05\/homepage-header.png","datePublished":"2020-05-18T05:27:58+00:00","dateModified":"2026-03-25T13:15:09+00:00","breadcrumb":{"@id":"https:\/\/xometry.eu\/de\/allgemeine-verkaufsbedingungen\/#breadcrumb"},"inLanguage":"de","potentialAction":[{"@type":"ReadAction","target":["https:\/\/xometry.eu\/de\/allgemeine-verkaufsbedingungen\/"]}]},{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/xometry.eu\/de\/allgemeine-verkaufsbedingungen\/#primaryimage","url":"https:\/\/xometry.eu\/wp-content\/uploads\/2020\/05\/homepage-header.png","contentUrl":"https:\/\/xometry.eu\/wp-content\/uploads\/2020\/05\/homepage-header.png","width":2880,"height":1230,"caption":"engineer examining a metal part"},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/xometry.eu\/de\/allgemeine-verkaufsbedingungen\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Home","item":"https:\/\/xometry.eu\/de\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"Allgemeine Verkaufsbedingungen"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/xometry.eu\/de\/#website","url":"https:\/\/xometry.eu\/de\/","name":"Xometry Europe","description":"","publisher":{"@id":"https:\/\/xometry.eu\/de\/#organization"},"potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/xometry.eu\/de\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"de"}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/xometry.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1799","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/xometry.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/xometry.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/xometry.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/41"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/xometry.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1799"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/xometry.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1799\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":172575,"href":"https:\/\/xometry.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1799\/revisions\/172575"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/xometry.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/763"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/xometry.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1799"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}